Antragsverfahren auf Zulassung und Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie im WS 2025/2026
Bewerbungsablauf
Die Bewerbung zum Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie im WS 2025/2026 erfolgt in zwei (bzw. für Studierende mit ausländischen Bildungsnachweisen in drei) aufeinander aufbauenden Schritten:
Schritt 0: Deutsche und ausländische Studienbewerber*innen mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich bis zum 30.06.2025 (vorgezogene Frist!) zunächst über uni-assist bewerben. Für die Wahrung der Frist zum 15.07.2025 ist eine frühzeitige Bewerbung vor dem 30.06.2025 im Interesse der Bewerber*innen. Wichtige Informationen zu der Bewerbung beim Studierendensekretariat (s.u. auf der verlinkten Seite unter Sonderverfahren Master Psychologie -> Bewerber*innen mit ausländischem Bachelorabschluss) und zu den erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen finden Sie auf dieser Seite.
Schritt 1 (gilt für alle Bewerber*innen): Bis zum 15.07.2025 muss eine Bewerbung online beim Studierendensekretariat eingehen. Die Online Bewerbung beim Studierendensekretariat ist hier möglich (Button Bewerber*innen). Durch diesen Schritt erhält jede*r Bewerber*in eine Bewerbernummer, die im Schritt 2 zwingend angegeben werden muss.
Schritt 2 (gilt für alle Bewerber*innen): Nach der Bewerbung in Schritt 1, müssen ebenfalls bis zum 15.07.2025 beim Prüfungsausschuss Master Psychologie folgende Dokumente eingereicht werden:
(1) Endgültiges Bachelorzeugnis oder das Transcript of Records mit mindestens 150 ECTS-Leistungspunkten (nicht älter als 1 Monat zum Zeitpunkt der Einreichung),
(2) ein expliziter Nachweis, dass der qualifizierende Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science Psychologie in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach § 7 PsychThG und PsychThApprO (einschließlich deren Anlage 1) entspricht (siehe oben für anerkannte Nachweise). Falls das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist UND auf der Bachelorurkunde oder dem Bachelorzeugnis oder dem Transcript of Records oder dem Diploma Supplement die Feststellung der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle vermerkt ist, dann muss kein weiterer Äquivalenznachweis erbracht werden.
(3) ein expliziter Nachweis, dass die deutsche Sprache mindestens auf Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrscht wird (siehe oben für anerkannte Nachweise und wer diesen Nachweis erbringen muss).
Zusammenfassung des Ablaufes

Einzureichende Unterlagen auf einen Blick:
- Transcript of Records im Umfang von mind. 150 ECTS-Leistungspunkten, und ggf. Kopie des Bachelorzeugnisses (für die Bewerbung reicht eine unbeglaubigte Kopie des ToR). Das Transcript of Records darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als einen Monat sein. Das Transcript of Records ist nur gültig mit Datum sowie Stempel oder Unterschrift der ausstellenden Instanz. Sollte aus Ihrem Transcript of Records die Gesamtnote nicht hervorgehen, so lassen Sie sich bitte durch Ihr Prüfungsamt zusätzlich die aktuelle Durchschnittsnote und die aktuelle Anzahl von ECTS-Leistungspunkten bestätigen.
- expliziter Nachweis, dass der qualifizierende Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science Psychologie in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach § 7 PsychThG und PsychThApprO (einschließlich deren Anlage 1) entspricht (z.B. Anlage 3a und Anlage 3b). Falls das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist UND auf der Bachelorurkunde oder dem Bachelorzeugnis oder dem Transcript of Records oder dem Diploma Supplement die Feststellung der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle vermerkt ist, dann muss kein weiterer Äquivalenznachweis erbracht werden.
- Modulhandbuch und Prüfungsordnung. Falls das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist UND auf der Bachelorurkunde oder dem Bachelorzeugnis oder dem Transcript of Records oder dem Diploma Supplement die Feststellung der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle vermerkt ist, dann muss kein Modulhandbuch und keine Prüfungsordnung nachgewiesen werden.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen digital ein. Das Bewerbungsportal des Gemeinsamen Prüfungsausschusses Psychologie erreichen Sie unter:
https://www.psymasterbew.uni-wuppertal.de/
Eine postalische Einreichung ist nicht möglich.
Hinweise zur Einschreibung
Zulassungen sind bis zu einem bestimmten Datum gültig. Wird bis zu dem im Zulassungsschreiben genannten Datum der Studienplatz nicht angenommen, wird er an eine*n andere*n Bewerber*in vergeben.
Hinweise zur Annahme des Studienplatzes und zur Einschreibung erhalten Sie im Zulassungsschreiben. Bei der Einschreibung ist grundsätzlich das Abschlusszeugnis des qualifizierenden Studiengangs vorzulegen. Ersatzweise kann auch ein Transcript of Records, welches gemäß Prüfungsordnung für den Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (unter Vorbehalt der Veröffentlichung) die für den Zugang erforderlichen 180 ECTS-Punkte ausweist, im Studierendensekretariat vorgelegt werden.
Falls zu diesem Zeitpunkt das Bachelor-Zeugnis oder ein Transcript of Records vorliegt, durch das 180 ECTS-Punkte aus dem Bachelor of Science Psychologie nachgewiesen werden können, kann auch mit der Annahme des Studienplatzes gleichzeitig eine Einschreibung erfolgen. Liegt kein Nachweis der 180 ECTS-Punkte zum Zeitpunkt der Annahme des Studienplatzes vor, kann der Studienplatz dennoch angenommen werden. Es besteht die Möglichkeit diese Unterlagen bis spätestens 15.10.2025 nachzureichen, so dass eine Einschreibung für das Wintersemester noch bis zum 15.10.2025 möglich ist.
Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum 15.10.2025 nur das Transcript of Records im Umfang von 180 ECTS einreichen, können das Bachelor-Zeugnis spätestens bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Fachsemesternachreichen. Erfolgt die Vorlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht, ist eine Rückmeldung für das zweite Fachsemester des Masterstudienganges Psychologie nicht möglich.
Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum 15.10.2025 weder das Bachelor-Zeugnis noch das Transcript of Records, dass die erforderlichen 180 ECTS-Punkte ausweist einreichen bzw. einreichen können, werden nicht eingeschrieben.