Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Antragsverfahren auf Zulassung und Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie im WS 2023/2024

Voraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für das Studium im Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie mit dem Abschluss Master of Science erfüllt, wer

(1.) den erfolgreichen Abschluss eines Studienganges mit dem Abschluss Bachelor of Science Psychologie mit einem Umfang von 180 ECTS‐Leistungspunkten und einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern an einer in‐ oder ausländischen Hochschule nachweist, der in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach § 7 PsychThG und PsychThApprO (einschließlich deren Anlage 1) entspricht.

Der Nachweis erfolgt

I. durch eine offizielle Bestätigung der den Bachelorstudiengang anbietenden Hochschule (zum Beispiel im Diploma Supplement), in der Auskunft gegeben wird über die Durchführung des Verfahrens nach § 9 Abs. 4 Satz 2 PsychThG Psychotherapeutengesetz und die Feststellung der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle

oder

II. durch eine Überprüfung des absolvierten Studiengangs seitens des Prüfungsausschusses, ob die Anforderungen des PsychThG und der PsychThApprO Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eingehalten werden.

Die berufsrechtliche Anerkennung, in Bezug darauf, dass das Studium in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach § 7 PsychThG und PsychThApprO (einschließlich deren Anlage 1) entspricht, müssen nachgewiesen werden durch

a. Vermerk der berufsrechtlichen Anerkennung auf dem Bachelorzeugnis/Transcript of Record,

b. Bescheinigung der Herkunftsuniversität, dass der Student / die Studentin alle geforderten Inhalte gem. §§ 7 und 9 PsychThG sowie §§ 12-15 und Anlage 1 der PsychThApprO absolviert hat oder diese mit Abschluss des Studiums absolviert haben wird,

oder

c. eine Mitteilung der Gesundheitsbehörden zur Anerkennung von Nachqualifikationen im Studiengang der Herkunftsuniversität.

Für den Fall, dass die Herkunftsuniversität auch auf Nachfrage des Studenten/der Studentin keine Bescheinigung über die berufsrechtliche Anerkennung zur Verfügung stellt, können Bewerber*innen die im Folgenden aufgeführten Dokumente (Dokument 3a und 3b, Download s.u.) selbstständig ausfüllen und einreichen. Zudem ist die Einreichung des Modulhandbuchs und der Prüfungsordnung unabdingbar. Andernfalls kann keine Überprüfung der berufsrechtlichen Anerkennung erfolgen. Des Weiteren sei darauf hingewiesen, dass dieses Vorgehen die absolute Ausnahme darstellt. Bitte reichen Sie stattdessen eines der oben genannten Dokumente (Punkt a-c) ein.

Dokument 3a. Bescheinigung über den voraussichtlichen Abschluss des Studiums und berufsrechtliche Anerkennung des Studiengangs

Dokument 3b. Übersicht zur Umsetzung der Inhalte der PsychThApprO im Bachelor-Studiengang Psychologie an der Herkunftsuniversität

Abweichend von (1) ist eine Bewerbung für den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie auch für Bewerberinnen und Bewerber möglich, die ein den Zugang eröffnendes Studium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen, aber wenigstens 150 ECTS-Leistungspunkte im qualifizierenden Studiengang erworben haben. Der Nachweis erfolgt durch ein aktuelles Transcript of Records, dass zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als einen Monat alt sein darf. Die Verfahrensdurchschnittsnote wird aus allen bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Prüfungsleistungen ermittelt, die aus dem nach Leistungspunkten gewichteten arithmetischen Mittel der nachgewiesenen Modulnoten und ggf. der Note der Abschlussarbeit errechnet wird. Die so errechnete Verfahrensdurchschnittsnote wird anstelle der Abschlussnote im Verfahren über die Feststellung der Zugangsvoraussetzungen nach der geltenden Prüfungsordnung und im Auswahlverfahren berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Abschlussprüfung hiervon abweicht. Die weiteren Zugangskriterien gemäß den Zugangsregelungen bleiben dabei unberührt.

(2.) den Nachweis erbringt, dass sie/er die englische Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrscht.

Die Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch

  1. Abiturzeugnis,
  2. Nachweis über einen UNIcert‐Abschluss der Stufe II,
  3. Cambridge First Certificate of English A oder B,
  4. Nachweis über einen TOEFL Test: paper‐based (PBT) mind. 550 Punkte, oder internet‐based (iBT) mind. 72 Punkte oder
  5. Nachweis über einen IELTS‐Test: Score von mindestens 5.5.

(3.) den Nachweis erbringt, dass sie/er die deutsche Sprache mindestens auf Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrscht. Personen, die ihren den Zugang eröffnenden berufsqualifizierenden Abschluss nicht in Deutschland erworben haben, müssen einen entsprechenden Nachweis im Rahmen der Bewerbung über uni-assist vorlegen. Ausgenommen von dieser Nachweispflicht sind Personen, die in einem deutschsprachigen Land ihren den Zugang eröffnenden berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben.

Die Sprachkenntnisse können nachgewiesen werden durch

  1. eine Staatsbürgerschaft aus einem deutschsprachigen Land
  2. erfolgreicher Abschluss eines den Zugang eröffnenden berufsqualifizierenden Studiums in Deutschland
  3. ein anerkanntes Sprachzeugnis, dass die Beherrschung der deutschen Sprache auf dem Niveau C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachweist.

Bewerbung

Die Bewerbung zum Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie im WS 2023/2024 erfolgt in zwei (bzw. für Studierende mit ausländischen Bildungsnachweisen in drei) aufeinander aufbauenden Schritten:

1a. Bis zum 15.07.2023 muss eine Bewerbung online beim Studierendensekretariat eingehen. Die Online Bewerbung beim Studierendensekretariat ist hier möglich (Button Bewerber*innen). Durch diesen Schritt erhält jede*r Bewerber*in eine Bewerbernummer, die im Schritt 2 zwingend angegeben werden muss.

1b. Deutsche und ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischen Bildungsnachweisen müssen sich darüber hinaus bis zum 30.06.2023 (vorgezogene Frist!) über uni-assist bewerben. Im Rahmen der Bewerbung über uni-assist müssen Sie einen expliziten Nachweis einreichen, dass sie die deutsche Sprache mindestens auf Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrschen. Für die Wahrung der Frist zum 15.07.2023 ist eine frühzeitige Bewerbung vor dem 30.06.2023 im Interesse der Bewerberinnen und Bewerber. 

Wichtige Informationen zu der Bewerbung beim Studierendensekretariat (s.u. auf der verlinkten Seite unter Sonderverfahren Master Psychologie -> Bewerber*innen mit ausländischem Bachelorabschluss) und zu den erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen finden Sie auf dieser Seite

2. Nach der Bewerbung in Schritt 1, müssen ebenfalls bis zum 15.07.2023 beim Prüfungsausschuss Master Psychologie folgende Dokumente eingereicht werden:

(1) Endgültiges Bachelorzeugnis oder das Transcript of Records mit mindestens 150 ECTS-Leistungspunkten (nicht älter als 1 Monat zum Zeitpunkt der Einreichung),

(2) ein expliziter Nachweis, dass der qualifizierende Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science Psychologie in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach § 7 PsychThG und PsychThApprO (einschließlich deren Anlage 1) entspricht (siehe oben für anerkannte Nachweise). Falls das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist UND auf der Bachelorurkunde oder dem Bachelorzeugnis oder dem Transcript of Records oder dem Diploma Supplement die Feststellung der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle vermerkt ist, dann muss kein weiterer Äquivalenznachweis erbracht werden.

(3) ein expliziter Nachweis, dass die englische Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrscht wird (siehe oben für anerkannte Nachweise)

(4) ein expliziter Nachweis, dass die deutsche Sprache mindestens auf Niveau C2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrscht wird (siehe oben für anerkannte Nachweise und wer diesen Nachweis erbringen muss)
 

Einzureichende Unterlagen auf einen Blick:

- Transcript of Records im Umfang von mind. 150 ECTS-Leistungspunkten, und ggf. Kopie des Bachelorzeugnisses (für die Bewerbung reicht eine unbeglaubigte Kopie des ToR). Das Transcript of Records darf zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als einen Monat sein. Das Transcript of Records ist nur gültig mit Datum sowie Stempel oder Unterschrift der ausstellenden Instanz. Sollte aus Ihrem Transcript of Records die Gesamtnote nicht hervorgehen, so lassen Sie sich bitte durch Ihr Prüfungsamt zusätzlich die aktuelle Durchschnittsnote und die aktuelle Anzahl von ECTS-Leistungspunkten bestätigen.

- expliziter Nachweis, dass der qualifizierende Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science Psychologie in Aufbau und Inhalt den Vorgaben des ersten Abschnittes eines Studiums nach § 7 PsychThG und PsychThApprO (einschließlich deren Anlage 1) entspricht (z.B. Anlage 3a und Anlage 3b). Falls das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist UND auf der Bachelorurkunde oder dem Bachelorzeugnis oder dem Transcript of Records oder dem Diploma Supplement die Feststellung der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle vermerkt ist, dann muss kein weiterer Äquivalenznachweis erbracht werden.

- Expliziter Nachweis, dass sie die englische Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) beherrschen

- Modulhandbuch und Prüfungsordnung. Falls das Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung abgeschlossen ist UND auf der Bachelorurkunde oder dem Bachelorzeugnis oder dem Transcript of Records oder dem Diploma Supplement die Feststellung der berufsrechtlichen Voraussetzungen durch die nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle vermerkt ist, dann muss kein Modulhandbuch und keine Prüfungsordnung nachgewiesen werden.

 

Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen digital ein. Das Bewerbungsportal des Gemeinsamen Prüfungsausschusses Psychologie erreichen Sie unter:
https://www.psymasterbew.uni-wuppertal.de/

Eine postalische Einreichung ist nicht möglich.

Hinweise zur Einschreibung

Zulassungen sind bis zu einem bestimmten Datum gültig. Wird bis zu dem im Zulassungsschreiben genannten Datum der Studienplatz nicht angenommen, wird er an eine*n andere*n Bewerber*in vergeben.

Hinweise zur Annahme des Studienplatzes und zur Einschreibung erhalten Sie im Zulassungsschreiben. Bei der Einschreibung ist grundsätzlich das Abschlusszeugnis des qualifizierenden Studiengangs vorzulegen. Ersatzweise kann auch ein Transcript of Records, welches gemäß Prüfungsordnung für den Studiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (unter Vorbehalt der Veröffentlichung) die für den Zugang erforderlichen 180 ECTS-Punkte ausweist, im Studierendensekretariat vorgelegt werden.

Falls zu diesem Zeitpunkt das Bachelor-Zeugnis oder ein Transcript of Records vorliegt, durch das 180 ECTS-Punkte aus dem Bachelor of Science Psychologie nachgewiesen werden können, kann auch mit der Annahme des Studienplatzes gleichzeitig eine Einschreibung erfolgen. Liegt kein Nachweis der 180 ECTS-Punkte zum Zeitpunkt der Annahme des Studienplatzes vor, kann der Studienplatz dennoch angenommen werden. Es besteht die Möglichkeit diese Unterlagen bis spätestens 15.10.2023 nachzureichen, so dass eine Einschreibung für das Wintersemester noch bis zum 15.10.2023 möglich ist.

Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum 15.10.2023 nur das Transcript of Records im Umfang von 180 ECTS einreichen, können das Bachelor-Zeugnis spätestens bis zum Ende der Rückmeldefrist für das zweite Fachsemesternachreichen. Erfolgt die Vorlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht, ist eine Rückmeldung für das zweite Fachsemester des Masterstudienganges Psychologie nicht möglich.

Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum 15.10.2023 weder das Bachelor-Zeugnis noch das Transcript of Records, dass die erforderlichen 180 ECTS-Punkte ausweist einreichen bzw. einreichen können, werden nicht eingeschrieben.

Rechtliche Grundlagen

Wichtige Links in der Kurzübersicht

Studierendensekretariat (s. Bewerbung, Schritt 1a)

ggf. uni-assist bzw. Informationen vom Akademischen Auslandsamt (s. Bewerbung, Schritt 1b)

Bewerbungsportal des Gemeinsamen Prüfungausschusses Psychologie zum Upload der Bewerbungsunterlagen (s. Bewerbung, Schritt 2)

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per Email an bewerbung.masterpsy[at]uni-wuppertal.de

Weitere Infos über #UniWuppertal: