Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Fragen & Antworten

Psychologische Tests – Urheberrechte und Testschutz

  1. Dürfen Testmaterialien vervielfältigt werden?

    Eine Vervielfältigung von Testmaterialen ist grundsätzlich nicht zulässig, außer es handelt sich z.B. um eine einzelne Kopie zur Veranschaulichung im Unterricht, oder um eine einzelne Kopie für den eigenen wissenschaftlichen (nicht-kommerziellen) Gebrauch, allerdings nur, insoweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten ist.

    Nicht zulässig ist es beispielweise, Mehrfach-Kopien eines Testformulars für eine Untersuchung zu erstellen. Als Richtschnur kann immer der international im Urheberrecht verankerte Drei-Stufen-Test gelten, nach dem die Vervielfältigung immer nur eine Ausnahme sein darf (Schritt 1), die normale Verwertung des Werkes nicht beeinträchtigt (Schritt 2) und auch nicht die berechtigten Urheberinteressen unzumutbar verletzt werden (Schritt 3).

     
  2. Warum sind die Einhaltung des Testschutzes und die Respektierung von urheberrechtlichen Aspekten von enormer Bedeutung?

    Eine wichtige Seite der Qualitätssicherung und Voraussetzung für ein funktionierendes Publikationssystem für Testverfahren ist auch die Einhaltung des Testschutzes und die Respektierung von relevanten urheberrechtlichen Aspekten. Der Zugang zu Verfahrensmaterialien muss auf qualifizierte und autorisierte Personen beschränkt sein. Die Sicherheit der Verfahrensmaterialien (z. B. Items, Auswertungsschlüssel) muss durch geeignete Maßnahmen gewährleistet werden.

     
  3. Welche Konsequenzen ergeben sich durch die Veröffentlichung der Inhalte aus Verfahrensmaterialien?

    Inhalte aus Verfahrensmaterialien - und hier insbesondere Testitems - dürfen über das Internet oder auf andere Art und Weise nicht veröffentlicht werden (z.B. im Rahmen von Referaten oder Seminar- bzw. Abschlussarbeiten). Werden die Inhalte von Testverfahren öffentlich zugänglich gemacht, so gefährdet dies ihre Aussagekraft erheblich.

     
  4. Gibt es auch Tests/Fragebögen, deren Verwendung keiner gesonderten Genehmigung bedarf?

    Ja, es gibt auch gemeinfreie Fragebögen und Tests, deren Verwendung keiner gesonderten Genehmigung bedarf, die „open-access“ zur Verfügung stehen und bezüglich Nachnutzungsmöglichkeiten viele Vorzüge bieten.

    Drei Beispiele für diesbezügliche open-access-Plattformen sind:
    1. International Personality Item Pool (IPIP, http://ipip.ori.org)
    2. PSYCHOMETRIKON, psychologisch-medizinisches Testportal http://www.psychometrikon.de und
    3. International Cognitive Ability Resource (ICAR, https://icar-project.com/).

      Weitere Archive finden Sie unter Open-Access Testverfahren.

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