Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Abzeichnung Institutskolloquium

Regelung für die Abzeichnung des Nachweises zur Teilnahme am Institutskolloquium 

Die Teilnahme am Institutskolloquium kann für Studierende im Master Psychologie im Rahmen des Moduls G.1, Element g bescheinigt werden. Die Unterschrift leistet in diesem Fall der*die Institutssprecher*in. Hierzu füllen Sie ein Formular für den Kolloquiumstermin aus, den Sie besuchen möchten. Besuchen Sie mit dem Formular den entsprechenden Termin und lassen Sie Ihren Besuch am Ende des Kolloquiums durch Unterschrift des*der Institutssprecher*in bestätigen. Denken Sie bitte selbst an die Bestätigung Ihres Besuchs per Unterschrift, denn eine nachträgliche Abzeichnung ist nicht möglich.

Um eine solche Bescheinigung für die Teilnahme per Zoom zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Füllen Sie ein neues Formular für die Kolloquien aus, auf dem nur die Institutskolloquien stehen, die Sie online besucht haben. Das Formular finden Sie hier. Sie können gerne mehrere Zoom-Termine sammeln.
  2. Senden Sie das Formular per Post oder als ein in sehr guter Qualität eingescanntes PDF per Mail an das Sekretariat des Institutssprechers/ der Institutssprecherin (Frau Weyh). Sobald das Formular abgezeichnet ist, wird es im Sekretariat zur Abholung hinterlegt.
  3. Bitte beachten Sie, dass Formulare, auf denen bereits Unterschriften für andere Kolloquiumstermine eingetragen sind, nicht als Scan akzeptiert werden! In diesem Falle können Sie aber das Originalformular im Sekretariat des Institutssprechers/ der Institutssprecherin abgeben.
  4. Holen Sie das abgezeichnete Formular zu den Öffnungszeiten des Sekretariates ab.

Die Bescheinigung der Teilnahme setzt voraus, dass

  1. Sie das Kolloquium belegt haben und
  2. eindeutig festgestellt werden kann, ob Sie tatsächlich teilgenommen haben. Hierzu gehört, dass Sie während der Teilnahme Ihre Kamera angeschaltet haben. Wenn Sie das -- aus welchen Gründen auch immer -- nicht tun möchten oder können, kann Ihre ununterbrochene Teilnahme nicht festgestellt und daher auch nicht bescheinigt werden.

Hinweise zum Erhalt der Leistungsnachweises für das Modul G.1, Element g:

Das Prozedere zum Erwerb des Leistungsnachweises, ist wie folgt:

  1. Sie lassen sich den Besuch von insgesamt 12 Forschungskolloquien, wie oben beschrieben, bescheinigen. Als Standard sollte das Institutskolloquium besucht werden. Es können auch Forschungskolloquien an den Lehrstühlen im Institut besucht und bescheinigt werden. Hiervon allerdings maximal drei pro Lehrstuhl.

    Hinweis:
    Im Zeitraum vom 01.04.2020 bis zum 19.04.2023 galt folgende CORONA-Ausnahmeregelung: Für Lehrstuhl-Kolloquien, die im Zeitraum ab 01. April 2020 besucht wurden, gilt die Obergrenze von maximal drei pro Lehrstuhl bis auf Widerruf nicht.
    Diese CORONA-Ausnahmeregelung gilt ab dem 20.04.2023 nicht mehr. 
         
  2. Wenn Sie Bescheinigungen von mindestens 12 Kolloquien gesammelt haben, dann reichen Sie diese zusammen mit dem ausgefüllten Leistungsnachweis (nur für Element g) im Original bei Frau Weyh ein (nur zu den offiziellen Sprechzeiten des Sekretariats möglich). Alternativ können Sie die Originale auch per Post an Frau Weyh senden.
  3. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft, unterschrieben und an das Prüfungsamt weitergeleitet.

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