Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften

Bachelorstudiengang Psychologie (PO 2022: Modul 6.1 Berufsbezogenes Praktikum in psychotherapeutischen Praxisfeldern)

Dieses Wahlpflichtmodul ist alternativ zum Modul 6.2 (Berufsbezogenes Praktikum) zu studieren.
Das Element 6.1a „Orientierungspraktikum“ und das Modul 6.1b „Berufsqualifizierende Tätigkeit I. können wahlweise studienbegleitend oder im Block während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden.

Voraussetzungen für das Orientierungspraktikum (Modul 6.1a)

  1.  Sie müssen nicht durch eine Person mit Diplom oder M. Sc. in Psychologie betreut werden.
    In der Einrichtung müssen zwar Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen tätig sein, Sie müssen jedoch nicht direkt durch diese betreut werden.
     
  2. Es handelt sich um eine interdisziplinäre Einrichtung der Gesundheitsversorgung oder eine andere Einrichtung, die Beratung, Prävention oder Rehabilitation zur Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung psychischer Gesundheit durchgeführt.
     
  3. Sie erwerben erste praktische Erfahrungen in allgemeinen Bereichen mit Bezug zur Gesundheits- und Patientenversorgung. Außerdem erhalten Sie Einblicke in die berufsethischen Prinzipien sowie in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der Patientenversorgung. Die grundlegenden Strukturen der interdisziplinären Zusammenarbeit sowie strukturelle Maßnahmen zur Parientensicherheit werden Ihnen gezeigt.
     
  4. Der Gesamtumfang von 150 Stunden kann auf max. zwei Praktikumsstellen aufgeteilt werden, wobei kein Praktikum weniger als 70 Stunden umfassen darf.
     
  5. Falls das Praktikum nach Beginn des Studiums abgeleistet wurde, muss es zuvor angemeldet werden. Sollte es vor dem Beginn des Studiums abgeleistet worden sein, nutzen Sie bitte ebenfalls das Anmeldeformular zur Klärung, ob eine Anerkennung möglich ist.

Voraussetzungen für die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (Modul F6.1b)

  1. Sie haben bereits mindestens 60 ECTS-Punkte im B.Sc. Psychologie erworben. Diese müssen vor Beginn des Praktikums vorliegen und nachgewiesen werden.
     
  2. Sie werden durch eine Person mit Diplom oder M. Sc. in Psychologie betreut.
    In der Einrichtung müssen Psychotherapeut*innen, Psychologische Psychotherapeut*innen oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen tätig sein. Sie müssen jedoch nicht direkt durch diese betreut werden.
     
  3. Es handelt sich um eine Einrichtung aus einem der folgenden Bereiche:
    1. eine Einrichtung der psychotherapeutischen, psychiatrischen, psychosomatischen oder neuropsychologischen Versorgung,
    2. eine Einrichtung der Prävention oder Rehabilitation, die mir den in Nummer 1 genannten Einrichtungen vergleichbar sind,
    3. eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder
    4. eine Einrichtung aus dem sonstigen Bereich der institutionellen Versorgung.
       
  4. Sie erhalten während der Berufsqualifizierende Tätigkeit I (F6.1b) Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtung. Sie sollen dazu befähigt werden, die Rahmenbedingungen und die Aufgabenverteilung in der interdisziplinären Zusammenarbeit zu erkennen und entsprechend der Aufgabenverteilung angemessen mit verschiedenen Berufsgruppen zusammenzuarbeiten sowie grundlegende Kompetenzen in der Kommunikation mit Patient*innen sowie mit anderen beteiligten Personen oder Berufsgruppen zu entwickeln und anzuwenden.
     
  5. Der Gesamtumfang von 240 Stunden kann auf max. zwei Praktikumsstellen aufgeteilt werden, wobei kein Praktikum weniger als 80 Stunden umfassen darf.
     
  6. Das Praktikum muss vor Beginn angemeldet werden.

Anerkennung von Praktika

Ein Praktikum muss vorab angemeldet werden (Ausnahme: vor dem Studium abgeleistetes Orientierungspraktikum, Modul F.6.1a). Hierfür füllen Sie das Formular zur Praktikumsanmeldung aus (Vorlage s. u.; Achtung: unterschiedliche Versionen für die Module F.6.1a und F.6.1b) und senden dieses rechtzeitig vor dem gewünschten Beginn des Praktikums per E-Mail an psythpraktikum[at]uni-wuppertal.de. Sie erhalten eine Bestätigung der Anmeldung per E-Mail.

Nach Beendigung eines (Teil-)Praktikums lassen Sie von der Praktikumsstelle die Praktikumsbescheinigung ausfüllen (Vorlage s. u.). Des Weiteren schreiben Sie pro (Teil-)Praktikum einen Praktikumsbericht und füllen die Praktikumsempfehlung (Vorlagen s. u.) aus, um das Modul abzuschließen. Den Praktikumsbericht senden Sie per E-Mail an psythpraktikum[at]uni-wuppertal.de. Die Formulare zur Anmeldung, Praktikumsbescheinigung und Praktikumsempfehlung geben Sie persönlich ab oder sende Sie per Post an: Bergische Universität Wuppertal, Klinische Psychologie und Psychotherapie, Karlsplatz 11, 42105 Wuppertal. Eine Empfangsbestätigung erhalten Sie per E-Mail.

Praktikumstätigkeiten, die vor dem Beginn des Studiums abgeleistet wurden, können auf Antrag als Orientierungspraktikum angerechnet werden, wenn sie den genannten Anforderungen inhaltlich entsprechen. Um dies zu klären, prüfen Sie bitte die oben aufgeführten Kriterien für das Orientierungspraktikum. Füllen Sie dann das Anmeldeformular des Orientierungspraktikums aus und legen Sie einen Nachweis bei, der die Anforderungen an die Einrichtung belegt (z. B. Praktikumszeugnis oder Unterschrift der Einrichtung auf dem Anmeldeformular). Frau Spoo prüft die Anerkennung und gibt Ihnen Rückmeldung per E-Mail. Falls die Anerkennung möglich ist, können im Anschluss die Praktikumsbescheinigung, die Praktikumsempfehlung und der Praktikumsbericht eingereicht werden.

Zuständig für die Berufsbezogenen Praktika im Bereich Psychotherapeutisches Praxisfeld Psychologie im Bachelorstudiengang Psychologie ist Frau Spoo. Bei Fragen bezüglich des Moduls 6.1 senden Sie bitte eine E-Mail Sie bitte an psythpraktikum[at]uni-wuppertal.de.

Weitere FAQs

Können das Orientierungspraktikum und die Berufsqualifizierende Tätigkeit I in der der gleichen Einrichtung (auch direkt nacheinander) abgeleistet werden?

  • Ja, das ist möglich, wenn alle Kriterien für beide Praktikumsformen erfüllt sind (siehe z. B. Voraussetzung von min. 60 ECTS-Punkten bei Anmeldung der BTQ I). Bitte füllen Sie hierfür beide Praktikumsanmeldungen aus und geben dabei jeweils separate Praktikumszeiträume an. Ebenso sind zwei getrennte Praktikumsbescheinigungen abzugeben. Praktikumsempfehlung und Praktikumsbericht (in erweiterter Form) genügen in diesem Fall in einfacher Ausfertigung.

Kann die Berufsqualifizierende Tätigkeit I kann zeitlich vor dem Orientierungspraktikum abgeleistet werden?

  • Ja, das ist möglich, wenn alle Voraussetzungen für die Berufsqualifizierende Tätigkeit I erfüllt sind (Achtung z. B. 60 ECST-Punkte müssen zuvor im B.Sc. Psychologie erworben worden sein).

Weitere Infos über #UniWuppertal: