Antrag auf Einrichtung eines nicht-psychologischen Kompetenzfeldes (Bereich 4) im M.Sc. Psychologie
Der Prüfungsausschuss kann den Katalog der nicht-psychologischen Kompetenzfelder erweitern (gem. §10, Abs. 2 der PO2010 M.Sc. Psychologie). Studierende können die Einrichtung eines nicht-psychologischen Kompetenzfeldes beantragen (FAQ 22).